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Städtische Kindertageseinrichtung Fahlerweg
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Beschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langenfeld Rhld., wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Gewerbesteuer, Gruppe
Leopold, Sandra 02173 794-6720
Stiehl, Anke 02173 794-6722
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:

Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00€ fällig.

 
Zuständiges Amt:
>> Finanzbuchhaltung, Vollstreckung, Steuern - Referat 670
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Kindertageseinrichtung
Familienzentrum
Fahlerweg 46
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/74134
Telefax: 02173/848619
E-Mail: kita-fahlerwegr@langenfeld.de
Internet: kita-fahlerweg.langenfeld.de

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