Leistungsbezeichnung
Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption
Leistungsbezeichnung
Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss
Leistungsbezeichnung
Adoption eines ausländischen Kindes
Leistungsbezeichnung
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
Leistungsbezeichnung
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Leistungsbezeichnung
Verfahren zur Annahme als Kind im Rahmen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
Leistungsbezeichnung
Verfahren zur Annahme als Kind im Rahmen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils Beratung und Belehrung
In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:
Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung. |
Ansprechpartner: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||
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