Leistungsbezeichnung
Erziehung Beratung
Leistungsbezeichnung
Hilfe zur Erziehung
Leistungsbezeichnung
Hilfe zur Erziehung Gewährung
Leistungsbezeichnung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Leistungsbezeichnung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung
In Deutschland sollen alle jungen Menschen gut aufwachsen können. Deshalb haben sie ein Recht auf Erziehung und auf Förderung ihrer Entwicklung. In der Regel sind es die Mütter und Väter, die ihren Kindern diesen Rahmen bieten und für die notwendige Erziehung und Entwicklungsförderung sorgen. Erziehung kann eine herausfordernde Angelegenheit sein. Nicht immer schaffen es Eltern(teile), auf alle Grundbedürfnisse ihrer Kinder angemessen einzugehen. Damit Kinder sich auch unter schwierigen Bedingungen altersgerecht entwickeln können, gibt es die Hilfen zur Erziehung (§27ff SGBVIII), die das Referat Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Langenfeld Rhld. unter besonderen Voraussetzungen anbietet.
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Jugendamt wenden. Wenn das Jugendamt Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. |
Ansprechpartner: |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bearbeitungsgebühren: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weiter Infos: |