Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Mindestentfernungen für den kürzesten begehbaren Fußweg von der Wohnung zur Schule:
Zuständig ist der Schulträger der besuchten Schule. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
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Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |